Corona: Schutzkonzepte Trainingsbetrieb Halle
Ab dem 19. Oktober gilt eine schweizweite Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen. Dazu zählen auch die Sportanlagen. Im Eingangsbereich sowie in den Garderoben müssen Masken getragen werden (ab 12 Jahren). Zusätzlich gilt im Kanton Zürich dies für Personen ab 16 Jahren auch auf allen Schularealen. Das Betreten der Anlagen ist nur mit Maske gestattet, die sportlichen Aktivitäten finden weiterhin gemäss unseren Schutzkonzepten für den Nachwuchs und die Aktiven statt:
> Schutzkonzept Halle Aktive (19.10.20)
> Schutzkonzept Halle Nachwuchs (19.10.20)